Verhinderungspflege § 39 SGB XI

Was ist Verhinderungspflege?

Die Verhinderungspflege ist eine zusätzliche Leistung, die bei der Verhinderung des Hauptpflegers von den Pflegekassen gezahlt wird.

Anspruch auf Verhinderungspflege

Der Pflegebedürftige muss vor der erstmaligen Verhinderungspflege mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung von der Hauptpflegeperson gepflegt / betreut worden sein.Der Pflegebedürftige muss mindestens die Pflegegrad 2 haben.

Dauer und Kosten der Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege muss nicht zusammen an insgesamt 42 Kalendertagen genommen werden, sondern sie kann auf das ganze Jahr (01.01. bis 31.12.) verteilt werden. Wird die Verhinderungspflege weniger wie acht Stunden am Tag benötigt, so bleibt das anteilige Pflegegeld in voller Höhe erhalten. Wird die Verhinderungspflege acht oder mehr Stunden am Tag benötigt, so wird der anteilige Anspruch auf Pflegegeld abgezogen. Die Kosten für die Verhinderungspflege tragen die Pflegekassen bis zu einem Betrag von 1612 €. (Stand 2015) Ist die Pflegevertretung bis zum zweiten Grad verwandt, verschwägert oder lebt mit in der häuslichen Umgebung, so muss ein Nachweis des Verdienstausfalles vorgelegt werden.

Verhinderungsgründe sind z.B.

Entlastungsbedarf bei der Pflege, Krankheit, Urlaub etc.

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